„Die Technologien für eine digitalisierte Gebäudeautomation sind alle vorhanden.“ Das sagte Markus Hettig, Vice President Buildings DACH bei Schneider Electric, als sein Unternehmen Anfang 2024 die VDMA-Initiative „Gebäudeautomation. Die Branche. Der Maßstab“ unterstützt hat.[1] Er hat recht. Neu ist etwas anderes: Aus der Empfehlung wird gerade eine Pflicht, und Österreich ist bei der Umsetzung spät dran.
Aus der Empfehlung wird eine Pflicht
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie verlangt, dass Nichtwohngebäude mit Gebäudeautomations- und Steuerungssystemen ausgestattet werden, wo das technisch und wirtschaftlich machbar ist. Für Gebäude mit mehr als 290 kW Nennleistung bei Heizung, Klima oder Lüftung galt das schon bis Ende 2024. Bis Ende 2029 sinkt die Schwelle auf 70 kW.[4]
In Österreich läuft die Umsetzung über die OIB-Richtlinien 6 und 7. Eigentlich hätte die Richtlinie bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt sein sollen. Die Entwürfe der OIB-Richtlinien in der Ausgabe 2027 sind erst jetzt in Begutachtung, noch bis 30. September 2026. Die Elektrobranche befürchtet, dass neun Bundesländer die Vorgaben unterschiedlich auslegen.[5]
Die Zahlen sind überzeugend
Der Gebäudebetrieb verursacht laut Internationaler Energieagentur rund 26 % der weltweiten energiebedingten Emissionen.[3] Der VDMA-Fachverband nennt für die Nachrüstung in Gewerbe- und Industriebauten im Schnitt über 40 % Einsparung bei Wärme und bis zu 25 % bei Strom. Eine Studie von Waide Strategic Efficiency, die der Verband zitiert, rechnet mit 14 % weniger Primärenergie pro Jahr im europäischen Nichtwohnbau, wenn die Vorgaben von 2018 umgesetzt werden.[2]
Schneider Electric hat es im eigenen Werk in Le Vaudreuil gezeigt: Mit 160 Datenpunkten sank der Energieverbrauch von 11.361 auf 8.039 MWh, also um knapp 30 %, die CO₂-Emissionen um mehr als 30 %. Rund die Hälfte des Verbrauchs entfiel dort auf den Gebäudebetrieb.[1]
Warum sich eine Pflicht trotzdem nicht von selbst verkauft
Eine Pflicht klingt nach leichtem Geschäft. Meine Erwartung ist eine andere: Viele Eigentümer werden genau das kaufen, was vorgeschrieben ist, und keinen Euro mehr. Die Norm EN ISO 52120-1 teilt Gebäudeautomation in die Effizienzklassen A bis D ein. Klasse D gilt als nicht energieeffizient, Klasse C ist Standard.[6] Der Unterschied zwischen „erfüllt die Vorschrift“ und „spart wirklich Energie“ liegt in den Klassen darüber, und genau dort entsteht die Marge.
Was ich Anbietern empfehlen würde
1. Den Bestand zuerst ansprechen
Mit der Schwelle von 70 kW fallen deutlich mehr Gebäude unter die Pflicht als bisher, auch mittelgroße Büro- und Gewerbeobjekte. Viele davon haben eine Heizungsregelung, aber kein System, das Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Beschattung zusammenführt. Wer diese Gebäude jetzt systematisch identifiziert, ist vor der Ausschreibungswelle beim Kunden.
2. Den Betrieb verkaufen, nicht die Vorschrift
Mit „Sie müssen“ gewinnt man den Auftrag über den Preis. Mit „So viel sparen Sie in diesem Gebäude“ gewinnt man ihn über den Nutzen. Das gelingt am besten, wenn Gebäudeautomation mit Energiemanagement verbunden ist: Verbrauch pro Anlage messen, Lastspitzen senken, PV-Strom sinnvoll nutzen. Mehr dazu in meinem Beitrag zur Lagerautomatisierung.
3. Das Buying Center kennen
Bei vermieteten Objekten investiert der Eigentümer, die Energiekosten spart aber der Mieter. Dazu kommen Facility Management, Haustechnik-Planer und oft die Finanzierung. Wer nur mit einer dieser Rollen spricht, verliert gegen den billigsten Anbieter. Account Based Marketing hilft, für jede Rolle die passende Rechnung aufzumachen.
Die Begutachtung der OIB-Richtlinien läuft noch bis Ende September. Wer in Österreich Gebäudeautomation anbietet, sollte die Zeit bis zum Inkrafttreten nutzen, um Vertrieb und Argumentation vorzubereiten. Wenn Sie darüber reden wollen, schreiben Sie mir.
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